Stalking / Cyber-Stalking
Sexuelle Belästigung


Stalking  oder  Psychoterror  - eine Form von psychischer Gewalt - steht für ein Verhalten, das durch verschiedene Formen von wiederholten und nicht erwünschten Annäherungen und Belästigungen charakterisiert ist.

Psychoterror wird gezielt eingesetzt, um Macht und Kontrolle über eine andere Person zu erlangen, sie unter Druck zu setzen oder zu beunruhigen. Das Verfolgen und Nachstellen, oft über Monate oder Jahre hinweg, beeinträchtigt massiv den persönlichen Lebensbereich der Opfer und führt längerfristig zu psychischen, körperlichen und sozialen Folgen.

Das Recht  in Ruhe gelassen zu werden  muss für die Betroffenen durchsetzbar und bei Nichtbeachtung für die Täter mit Konsequenzen verbunden sein. Diesem Grundsatz folgten zu Beginn der 90er Jahre etwa die USA, Kanada und England. In diesen Ländern wurden spezifische  Anti-Stalking    Gesetze eingeführt. In Deutschland und in Österreich besteht derzeit keine vergleichbare gesetzliche Regelung. Erfahrung aus der Praxis zeigen aber, dass Handlungsbedarf besteht, um diese Lücke im Opferschutz zu schließen.

85 % aller Stalker sind Männer.


In der Staatsanwaltschaft Bremen wurde ein Sonderdezernat zur Verfolgung von Stalking (»Sexualdelikte«) eingerichtet.
Es wird von der Staatsanwälting Tanja Wyluda geleitet.





Was ist sexuelle Belästigung?


 
 Eine Universität hat in einigen Punkten zusammengefasst, wann von sexueller Belästigung gesprochen werden kann.
 
 Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten, Studierenden, Nutzerinnen und Nutzern der Universität verletzt.
 
 Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte Handlungen, Äußerungen oder Gesten, die einen sexuellen Charakter tragen oder mit dem Geschlecht der Adressatin/des Adressaten in Zusammenhang stehen und die die Würde der Frau/des Mannes verletzen.
 
 In den Bereich der sexuellen Belästigung fällt z. B. folgendes Verhalten:
 - sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch,
 - von den Betroffenen unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts,
 - entwürdigende Bemerkungen, Kommentare oder Witze über Personen, ihr Äußeres, ihre Körperlichkeit, ihr Verhalten, ihr Intimleben,
 - Gesten und nonverbale Kommentare mit sexuellem Bezug,
 - verbale, bildliche und elektronische Präsentation pornographischer oder sexistischer Darstellungen,
 - unerwünschter Körperkontakt und körperliche Übergriffe,
 - unerwünschte Einladungen und Aufforderungen zu sexuellen Handlungen,
 - Verfolgung und Nötigung mit sexuellem Hintergrund.
 
Besonders schwerwiegend sind Fälle sexueller Belästigung unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen, bei denen mit persönlichen oder beruflichen Nachteilen gedroht wird.
 
 






dieStandard.at | Politik

01.07.2004 11:31

Deutschland bekommt "Stalking"-Gesetz
Hessischer Gesetzesentwurf im Bundesrat - TäterInnen drohen bis zu zwei Jahre Haft

Wiesbaden - Bei unzumutbaren Belästigungen soll den TäterInnen in Deutschland künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen. Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) hat am Dienstag in Wiesbaden einen bundesweiten ersten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des so genannten Stalking vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein systematisches Nachstellen durch Telefonterror, Verfolgen oder andauernde Bedrohungen bis hin zur Gewaltanwendung. Die Vorlage soll noch vor der Sommerpause im Bundesrat behandelt werden.

Ungenügender gesetzlicher Schutz

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichten nicht aus, um Stalking-Opfer wirksam zu schützen, begründete Wagner den Vorstoß. Stalking sei vor allem beim Zerbrechen einer Partnerschaft oder bei Konflikten zwischen NachbarInnen und ArbeitskollegInnen zu beobachten. Opfer könnten aber auch Prominente sein, die von vermeintlichen BewunderInnen verfolgt werden. Der englische Ausdruck stammt aus der Jagdsprache und bedeutet wörtlich übersetzt "sich heranpirschen" oder "sich anschleichen".

Haftstrafen bis zu einem Jahr

"Stalking" ist nach Darstellung des Justizministers mit dem bisherigen Strafrecht nicht ausreichend erfasst. Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch sind zwar strafbar. Damit werden aber einzelne Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, nicht aber zum Beispiel eine wochenlange Belästigung. Nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf können TäterInnen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Strafe bis zu zwei Jahren möglich. Wagner erhofft sich von dem Gesetz auch eine abschreckende Wirkung. (APA)






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