Stalking / Cyber-Stalking
Sexuelle Belästigung
Stalking oder Psychoterror - eine
Form von psychischer Gewalt - steht für ein Verhalten, das durch
verschiedene Formen von wiederholten und nicht erwünschten Annäherungen
und Belästigungen charakterisiert ist.
Psychoterror wird gezielt eingesetzt, um Macht und Kontrolle über eine
andere Person zu erlangen, sie unter Druck zu setzen oder zu
beunruhigen. Das Verfolgen und Nachstellen, oft über Monate oder Jahre
hinweg, beeinträchtigt massiv den persönlichen Lebensbereich der Opfer
und führt längerfristig zu psychischen, körperlichen und sozialen
Folgen.
Das Recht in Ruhe gelassen zu werden muss für die
Betroffenen durchsetzbar und bei Nichtbeachtung für die Täter mit
Konsequenzen verbunden sein. Diesem Grundsatz folgten zu Beginn der
90er Jahre etwa die USA, Kanada und England. In diesen Ländern wurden
spezifische Anti-Stalking Gesetze eingeführt.
In Deutschland und in Österreich besteht derzeit keine vergleichbare
gesetzliche Regelung. Erfahrung aus der Praxis zeigen aber, dass
Handlungsbedarf besteht, um diese Lücke im Opferschutz zu schließen.
85 % aller Stalker sind Männer.
In der Staatsanwaltschaft Bremen wurde ein Sonderdezernat zur Verfolgung von Stalking (»Sexualdelikte«) eingerichtet.
Es wird von der Staatsanwälting Tanja Wyluda geleitet.
Was ist sexuelle Belästigung?
Eine Universität hat in einigen Punkten zusammengefasst, wann von sexueller Belästigung gesprochen werden kann.
Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das
die Würde von Beschäftigten, Studierenden, Nutzerinnen und Nutzern der
Universität verletzt.
Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte Handlungen, Äußerungen
oder Gesten, die einen sexuellen Charakter tragen oder mit dem
Geschlecht der Adressatin/des Adressaten in Zusammenhang stehen und die
die Würde der Frau/des Mannes verletzen.
In den Bereich der sexuellen Belästigung fällt z. B. folgendes Verhalten:
- sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch,
- von den Betroffenen unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts,
- entwürdigende Bemerkungen, Kommentare oder Witze über Personen,
ihr Äußeres, ihre Körperlichkeit, ihr Verhalten, ihr Intimleben,
- Gesten und nonverbale Kommentare mit sexuellem Bezug,
- verbale, bildliche und elektronische Präsentation pornographischer oder sexistischer Darstellungen,
- unerwünschter Körperkontakt und körperliche Übergriffe,
- unerwünschte Einladungen und Aufforderungen zu sexuellen Handlungen,
- Verfolgung und Nötigung mit sexuellem Hintergrund.
Besonders schwerwiegend sind Fälle sexueller Belästigung unter
Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen, bei denen mit persönlichen
oder beruflichen Nachteilen gedroht wird.
dieStandard.at | Politik
01.07.2004 11:31
Deutschland bekommt "Stalking"-Gesetz
Hessischer Gesetzesentwurf im Bundesrat - TäterInnen drohen bis zu zwei Jahre Haft
Wiesbaden - Bei unzumutbaren Belästigungen soll den
TäterInnen in Deutschland künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei
Jahren drohen. Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) hat
am Dienstag in Wiesbaden einen bundesweiten ersten Gesetzesentwurf zur
Bekämpfung des so genannten Stalking vorgelegt. Dabei handelt es sich
um ein systematisches Nachstellen durch Telefonterror, Verfolgen oder
andauernde Bedrohungen bis hin zur Gewaltanwendung. Die Vorlage soll
noch vor der Sommerpause im Bundesrat behandelt werden.
Ungenügender gesetzlicher Schutz
Die
bisherigen gesetzlichen Regelungen reichten nicht aus, um
Stalking-Opfer wirksam zu schützen, begründete Wagner den Vorstoß.
Stalking sei vor allem beim Zerbrechen einer Partnerschaft oder bei
Konflikten zwischen NachbarInnen und ArbeitskollegInnen zu beobachten.
Opfer könnten aber auch Prominente sein, die von vermeintlichen
BewunderInnen verfolgt werden. Der englische Ausdruck stammt aus der
Jagdsprache und bedeutet wörtlich übersetzt "sich heranpirschen" oder
"sich anschleichen".
Haftstrafen bis zu einem Jahr
"Stalking" ist nach Darstellung des Justizministers mit dem bisherigen
Strafrecht nicht ausreichend erfasst. Nötigung, Bedrohung,
Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch sind zwar
strafbar. Damit werden aber einzelne Verhaltensweisen unter Strafe
gestellt, nicht aber zum Beispiel eine wochenlange Belästigung. Nach
dem vorgelegten Gesetzesentwurf können TäterInnen mit einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. In besonders
schweren Fällen ist sogar eine Strafe bis zu zwei Jahren möglich.
Wagner erhofft sich von dem Gesetz auch eine abschreckende Wirkung.
(APA)